Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten wird in der Regel dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine verlässliche, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Grundstücks- und Immobilienwertes benötigen.

Erstellung von Verkehrswertgutachten gem § 194 BauGB

Bei einem Verkehrswertgutachten gem § 194 BauGB  wird der Verkehrswert bzw. reale aktuelle Marktwert einer Immobilie ermittelt.
Ob Eigentumswohnung oder Eigenheim, ob bebaute und auch unbebaute Grundstücke, oder gewerblich genutzte Gebäude.
Wir als  Immobiliensachverständige ermitteln durch anerkannte normierte Verfahren(BauGB und ImmowertV) den Verkehrswert Ihrer Immobilie bzw. eines Grundstückes.

Zum Inhalt eines Verkehrswertgutachtens gehören immer eine Beschreibung der Immobilie, sowie die Erfassung des baulichen Zustandes.

Dies sind z.B.:

  • Flächenangaben
  • Flurkarte/Bodenwert
  • Ausstattungsmerkmale der Immobilie
  • Bausubstanz, Modernisierungsgrad
  • Bauschäden
  • Fotodokumentation

Zudem werden in einem Verkehrswertgutachten auch Rechte und Belastungen eines Grundstückes geprüft und berücksichtigt.

Rechte und Belastungen können privatrechtlicher oder öffentlichrechtlicher Natur sein.

Hier werden Fragestellungen berücksichtigt, wie z.B.:

  • das zu bewertende Objekt auf einem mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstück errichtet ist
  • wie wirken sich Wohnungs- und Nießbrauchrechte auf den Verkehrswert aus?
  • wie beeinflusst ein Wegerecht oder ein Überbau den Verkehrswert eines Grundstücks?

Auch Denkmalschutzauflagen können den Verkehrswert beeinflussen.

Unsere Leistungen sind modular aufgebaut und ermöglichen somit eine Abrechnung über eine Honorarpauschale oder nach Aufwand.

Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos.

Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: info@bsv-sprinz-vogt.de

Ablauf Gutachtenerstellung:

  • Kontaktaufnahme per Email oder Telefon und Austausch von Informationen zur Gutachtenerstellung und erforderlichen Unterlagen.
  • Planung eines Ortstermins. Bei einer gemeinsamen  Begehung der Immobilie und einer ausführlichen Vor-Ort Beratung, erfassen wir alle wesentlichen Merkmale des Objektes, überprüfen die Bausubstanz und bewerten etwaige Bauschäden und -mängel.
  • Nach dem Ortstermin und je nach Vereinbarung erfolgt die Beschaffung von fehlenden Unterlagen und die Erstellung des Gutachtens.
  • Übergabe des Gutachtens
  • Der Umfang eines Verkehrswertgutachtens beträgt je nach Grundstücks- und Objektart 30 bis 60 Seiten. Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens benötigen wir durchschnittlich 2-3 Wochen.

Für die Erstellung  des Gutachtens sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Grundbuchauszug
  • Aktueller Auszug der Flurkarte
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Aktuelle Miet- und Pachtverträge
  • Baugenehmigung
  • Anliegerbescheinigung/ Auskünfte über Erschließungsbeiträge
  • Bei Erbbaurechten zusätzlich den Erbaurechtsvertrag
  • Bauzeichnungen/Grundrisse/Schnitte
  • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
  • Aufstellung der durchgeführten Modernisierungen
  • Energieausweis

Zusätzlich bei Eigentumswohnungen

  • Teilungserklärung
  • Aufteilungsplan
  • Beschlusssammlung nach § 24 Abs.7 WEG
  • Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen