Mit Inkrafttreten der EnEV 2014 am 01. Mai 2014 besteht für jeden Immobilieneigentümer die Verpflichtung den Energieausweis bereits bei der ersten Besichtigung durch Kauf- bzw. Mietinteressenten vorzulegen und bei Kauf und Vermietung zu übergeben.
Weiterhin besteht die Verpflichtung, bei Verkauf und Vermietung die Energieeffizienzklasse bereits schon in den Immobilienanzeigen anzugeben. Außerdem ist jeder Energieausweis durch den Aussteller mit einer Registriernummer zu versehen.
Der Verbrauchsausweis wird anhand des tatsächlichen Energieverbrauches in den letzten drei Jahren berechnet. Das Ergebnis ist damit abhängig vom Nutzungsverhalten der Bewohner.
Der Bedarfsausweis bewertet ein Haus in den räumlichen und technischen Gegebenheiten. Größe, Bauform und Raumhöhen werden ebenso berücksichtigt, wie die verwendeten Materialien, Dämmungen und natürlich auch die vorhandene Haustechnik.
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist somit aussagekräftiger, da dieser unabhängig vom Nutzungsverhalten der Bewohner ist.
Unsere Leistungen sind modular aufgebaut und ermöglichen somit eine Abrechnung über eine Honorarpauschale oder nach Aufwand.
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos.
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: info@bsv-sprinz-vogt.de
Bei einem Vor-Ort Termin, führen wir eine umfassende Bestandsaufname an Ihrer Immobilie durch und erfassen alle erforderlichen Daten.
Nach der Datenaufnahme und optimalen Bedingungen, können wir Ihnen dann nach einer Woche den Energieausweis zum Energiebedarf Ihrer Immobilie oder Wohneinheit übergeben.