Energieausweis für Wohngebäude

Seit 2007 ist der Energieausweis für fast jedes Gebäude bei Verkauf oder Vermietung pflicht. Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, den Energieausweis bereits bei der ersten Besichtigung durch Kauf- bzw. Mietinteressenten vorzulegen und bei Verkauf oder Vermietung zu übergeben.

Weiterhin besteht die Verpflichtung, bei Verkauf und Vermietung die Energieeffizienzklasse bereits schon in den Immobilienanzeigen anzugeben.

Die Nichteinhaltung dieser Pflicht bzw. Verstöße gegen das GEG, werden mit Strafen und Bußgeldern geahndet.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des passenden Ausweises für Ihre Immobilie

Gesetzliche Grundlage zur Energieausweis-Pflicht

Gesetzliche Grundlage für den Energieausweis bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Mit Ablauf der Übergangsfrist bis zum 01. Mai 2021 müssen nun alle neu zu erstellenden Energieausweise den Vorgaben des GEG entsprechen.

Welchen Energieausweis benötige ich für meine Immobilie?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einem Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis. Der verbrauchsorientierte Energieausweis darf nur noch für bestimmte Gebäudetypen erstellt werden.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis wird anhand des tatsächlichen Energieverbrauches in den letzten drei Jahren berechnet. Das Ergebnis ist damit abhängig vom Nutzungsverhalten der Bewohner.

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis bewertet ein Haus in den räumlichen und technischen Gegebenheiten. Größe, Bauform und Raumhöhen werden ebenso berücksichtigt, wie die verwendeten Materialien, Dämmungen und natürlich auch die vorhandene Haustechnik.
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist somit aussagekräftiger, da dieser unabhängig vom Nutzungsverhalten der Bewohner ist.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl und der Erstellung des passenden Energieausweises für Ihre Immobilie

Unsere Leistungen sind modular aufgebaut und ermöglichen somit eine Abrechnung über eine Honorarpauschale oder nach Aufwand.

Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos.

Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: info@bsv-sprinz-vogt.de

 Ablauf Erstellung Bedarfsausweis:

Bei einem Vor-Ort Termin, führen  wir eine umfassende Bestandsaufname an Ihrer Immobilie durch und erfassen alle erforderlichen Daten.
Nach der Datenaufnahme und optimalen Bedingungen, können wir Ihnen dann nach einer Woche den Energieausweis zum Energiebedarf Ihrer Immobilie oder Wohneinheit übergeben.

Notwendige Informationen zum Gebäude, die uns bis spätestens zum Ortstermin zur Verfügung gestellt werden sollten:
  • Baujahr des Gebäudes
  • Jahr und Art der Durchführung eventueller Sanierungen
  • Baujahr und Art der Haustechnik
  • Angaben zur Wohnfläche
  • Angaben zum umbauten Raum (Bruttovolumen)
  • Baubeschreibung
  • letztes Schornsteinfegerprotokoll
  • vorhandene Wärmeschutznachweise
  • Angaben zu durchgeführten Wärmeschutzmaßnahmen
    (auch Rechnungen für Fenster, Dämmung, Anlagentechnik)
  • Energiegutachten falls vorhanden
  • Planunterlagen, Grundrisse, Schnitte und Seitenansichten
  • Lageplan