Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten – Rechtssichere und fundierte Wertermittlung

Ein Verkehrswertgutachten dient der umfassenden und nachvollziehbaren Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) einer Immobilie. Es wird nach den Vorgaben des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) sowie den anerkannten Grundsätzen der Immobilienwertermittlung erstellt und bietet eine belastbare Grundlage für rechtliche, finanzielle und wirtschaftliche Entscheidungen.

Durch die detaillierte Analyse aller wertrelevanten Faktoren entsteht eine transparente und nachvollziehbare Wertermittlung, die auch gegenüber Gerichten, Behörden, Finanzämtern, Banken und anderen Institutionen Bestand haben kann.
Ein Verkehrswertgutachten zeichnet sich durch seine hohe Nachvollziehbarkeit und seinen detaillierten Umfang aus. Sämtliche wertrelevanten Faktoren werden dokumentiert und die Wertermittlung wird Schritt für Schritt begründet.
Das Verkehrswertgutachten bietet damit eine umfassende, transparente und nachvollziehbare Grundlage für Entscheidungen gegenüber Gerichten, Behörden, Banken sowie für private und geschäftliche Zwecke.

Ablauf der Gutachtenerstellung

Nach Kontaktaufnahme per Email oder Telefon, Festlegung des Bewertungsanlasses und Auftragserteilung, erfolgt die Beschaffung und Prüfung der notwendigen Unterlagen. Im Rahmen eines Ortstermins wird die Immobilie umfassend besichtigt. Dabei werden Lage, Zustand, Ausstattung, Bauqualität, Nutzungsmöglichkeiten sowie mögliche wertbeeinflussende Besonderheiten dokumentiert. Neben der Immobilie selbst werden auch die örtlichen Marktverhältnisse, die Lagequalität sowie aktuelle Marktdaten berücksichtigt. Diese Faktoren haben einen wesentlichen Einfluss auf den Verkehrswert. Abhängig von der Objektart erfolgt die Bewertung unter Anwendung der gesetzlich anerkannten Verfahren:

  • Vergleichswertverfahren
  • Ertragswertverfahren
  • Sachwertverfahren

Die Auswahl des Verfahrens richtet sich nach Art und Nutzung der Immobilie.
Alle Bewertungsgrundlagen, Berechnungen, Feststellungen und Schlussfolgerungen werden ausführlich analysiert, dokumentiert und nachvollziehbar dargestellt. Das Ergebnis ist dann ein umfassendes Gutachten mit dem ermittelten Verkehrswert zum festgelegten Wertermittlungsstichtag.

Für die Erstellung  des Gutachtens sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Grundbuchauszug
  • Aktuelle Auszüge der Flurkarte und Katasterunterlagen
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Aktuelle Miet- und Pachtverträge
  • Baugenehmigung
  • Anliegerbescheinigung/ Auskünfte über Erschließungsbeiträge
  • Bei Erbbaurechten zusätzlich den Erbaurechtsvertrag
  • Bauzeichnungen/Grundrisse/Schnitte
  • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
  • Aufstellung der durchgeführten Modernisierungen
  • Energieausweis

Zusätzlich bei Eigentumswohnungen

  • Teilungserklärung
  • Aufteilungsplan
  • Beschlusssammlung nach § 24 Abs.7 WEG
  • Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen

Als Sachverständiger begleite ich Sie kompetent und unabhängig durch den gesamten Bewertungsprozess und stehe Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.

Eine telefonische Erstberatung ist stets kostenlos.

Alle Leistungen sind modular aufgebaut und ermöglichen somit eine Abrechnung über eine Honorarpauschale oder nach Aufwand.

Ich erstelle Ihnen gerne ein individuelles Angebot: info@bsv-sprinz-vogt.de