Bauabnahme

Die Bauabnahme dient der Qualitätskontrolle.

Grundsätzliches:

Eine rechtlich korrekt durchgeführte Bauabnahme ist die Voraussetzung für den Eigentumsübergang. Die Abnahme bei Fertigstellung löst zwei wesentliche Sachverhalte aus:

  • Die Frist der Gewährleistung beginnt
  • Die Beweislast für etwaige Gewährleistungsansprüche wird vom Unternehmer auf den Auftragsgeber übertragen

Eine Begleitung bei der Bauabnahme durch uns als Bausachverständiger, gewährleistet Ihnen eine vertragskonforme Übergabe.

Durch die Abnahme einzelner Gewerke oder einem bestimmten Baufortschritt wird die Qualität der Ausführung festgestellt und bei Bedarf Nachbesserung gefordert.
Die bei einer Bauabnahme festgestellten Mängel werden von uns dokumentiert, bewertet, ggf. die Ursache festgestellt und entsprechende Lösungsvorschläge zur Beseitigung unterbreitet.

Mit der Bauabnahme unterstützen wir Bauherren, Bauträger, Wohnungsbaugesellschaften und Eigentümergemeinschaften.

Unsere Leistungen sind modular aufgebaut und ermöglichen somit eine Abrechnung über eine Honorarpauschale oder nach Aufwand.

Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos.

Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: info@bsv-sprinz-vogt.de

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