Es gibt viele Anlässe, wo die Bewertung einer Immobilie, einer Wohnung oder eines unbebauten Grundstückes notwendig oder sinnvoll sind:
- Verkauf oder Ankauf einer Immobilie
- Erbauseinandersetzungen, Schenkung, Reduzierung der Erbschaftsteuer
- Scheidungsfälle
- Vermögensaufteilungen
- Zwangsversteigerungen
- Enteignung und Entschädigung
- Beleihung von Grundstücken
- Versicherungsabschluss oder –Änderung
- Grundstückstausch oder -teilung
- Grundstücke in Sanierungsgebieten
Erstellung von Kurzgutachten…
Bei einem Kurzgutachten handelt es sich um eine vereinfachte Form der Immobilienbewertung. Es kann ausreichend sein bei:
- Immobilienverkauf oder Immobilienkauf
- Scheidung / Erbschaft ohne Rechtsstreit
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Erstellung von Verkehrswertgutachten gem § 194 BauGB
Zu offiziellen Anlässen, ober bei Rechtsstreitigkeiten muss ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten erstellt werden.
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