Kurzgutachten

Das Kurzgutachten als kostengünstigere Alternative.

Ein Kurzgutachten kann ausreichend sein bei Kauf- oder Verkauf einer Immobilie, bei der Klärung von internen Familienangelegenheiten z.B. Nachlassregelungen/Scheidung ohne Rechtsstreit oder einer Vermögensübersicht.

Das Kurzgutachten enthält alle wesentlichen Angaben zum Objekt und die  Wert­er­mitt­lung basiert auf der Grund­lage ei­ner Ver­kehrs­wert­ermitt­lung.
Der Umfang eines Kurzgutachtens ist im Vergleich zum Verkehrswertgutachten deutlich reduziert (ca. 15 Seiten), da hier auf ausführliche Erläuterungen und Ansätze verzichtet wird. Im Unterschied zum Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB  kommen alle Vorgaben und Unterlagen vom Auftraggeber.
Die Erstellung des Kurzgutachtens erfolgt gemäß den Angaben des Auftraggebers und auf Basis ergänzender Feststellungen aus der vor Ort Besichtigung durch den Sachverständigen. 
Es enthält eine Beschreibung der Immobilie und Außenanlagen, eine Fotodokumentation, eine Auflistung der sichtbaren Schäden und deren Einfluss auf den Marktwert, Nennung der Bewertungsparameter, Ermittlung des Bodenwertes und die Markpreiseinschätzung nach nachvollziehbaren Berechnungsverfahren.

Bezogen auf rechtliche Gegebenheiten (z.B. Rechte und Lasten in Abteilung II des Grundbuches) werden diese vernachlässigt oder es werden Annahmen getroffen. Auf Wunsch kann eine Bewertung der rechtlichen Gegebenheiten optional beauftragt werden.

Unsere Leistungen sind modular aufgebaut und ermöglichen somit eine Abrechnung über eine Honorarpauschale oder nach Aufwand.

Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos.

Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: info@bsv-sprinz-vogt.de

 

Ablauf Gutachtenerstellung:

Bei einer gemeinsamen  Begehung der Immobilie und einer ausführlichen Vor-Ort Beratung, erfassen wir alle wesentlichen Merkmale des Objektes überprüfen die Bausubstanz und bewerten etwaige Bauschäden und -mängel.

Für die Erstellung des Kurzgutachtens sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Grundbuchauszug
  • Aktueller Auszug der Flurkarte
  • Exposè
  • Bauzeichnungen/Grundrisse/Schnitte/Baubeschreibung
  • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
  • Aufstellung der durchgeführten Modernisierungen
  • Energieausweis

Zusätzlich bei Eigentumswohnungen

  • Teilungserklärung
  • Aufteilungsplan
  • Beschlusssammlung nach § 24 Abs.7 WEG
  • Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen